Sachsen zeigt volle Kraft: Sport-Wochenende im Überblick
In Kürze ging es in Sachsen im Sport-Wochenende alles andere als langsam: Volleyballerinnen und Bas... mehr ... 10. November 2024
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Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung der EWE Baskets Oldenburg entsteht in Zusammenarbeit mit ... mehr ... 10. Juli 2024
Gegenstand sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Hausverwaltung, Vermietung und Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Wohnräumen und gewerblichen Räumen gem. § 34c GewO, Hausmeistertätigkeiten mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Einzelhandel mit Lebensmitteln als Reisegewerbe
Einzelhandel mit Gebrauchtwagen
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, soweit sie für Steuerberatungsgesellschaften berufsrechtlich zulässig sind, insbesondere:
- die Führung von Büchern, die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Erstellung von Steuererklärungen aller Art,
- die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Beratungen,
- die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten,
- treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung,
- die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten,
- die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung,
- die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen,
- die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten,
- Tätigkeiten nach § 33 i.V. m. § 57 III StBerG, Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Betrieb einer Werbeagentur, insbesondere die Gestaltung von Werbung für andere gewerbliche Unternehmen sowie die Erstellung und Umsetzung von Werbe- und Marketingkonzepten, Corporate Design, Gestaltung von Spots in Fernsehen, Rundfunk, Video u. Druckmedien als auch Kunst, Design und Public Relation und der Handel mit branchenüblichen Waren. mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Handel mit und Reparatur von Neu- und Altfahrzeugen aller Art, Abschlepp- und Bergungsdienst SEAT- Vertriebshändler, gewerbliche Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art. mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Gegenstand des Unternehmens sind die für die
Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33
i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem
Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57
Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und
Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022