Übernahme von Mietverwaltungen sowie die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz und der Vertrieb und die Verwertung von Immobilien, Hausmeisterdienstleistungen und Bauhilfsleistungen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 WPO insbesondere:
a) die Durchführung von Pflichtprüfungen nach §§ 316 ff HGB und §§ 53 ff GenG;
b) die Durchführung freiwilliger Prüfungen in Anlehnung an die Pflichtprüfungen zu a);
c) sonstige in das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers passende Prüfungen und die Beratung in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Wir lassen ihnen die Wahl zwischen direkter Beratung oder Berechnung und Abschluss von Versicherungen über unsere Tarifrechner , Vermittlungen von Versicherungen und Bausparvertraegen, Versicherungsmakler gem. § 93 HGB, Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft gem. § 34c GewO, Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räume und Wohnräume sowie die Vermittlung von Darlehen gem. § 34c gewO;
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024